Strafrecht

Im Rahmen des Strafrechts vertritt Sie die Kanzlei vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis zum Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof. Gerade im strafrechtlichen Bereich ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes besonders empfehlenswert, da ein Beschuldigter keine Akteneinsicht erhält sondern nur ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt. Ohne Akteneinsicht ist man in den meisten Fällen aber nicht in der Lage, sich interessengerecht zu verteidigen. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, welche Verteidigungsstrategie die Richtige ist. Durch eine zu voreilige Einlassung zur Sache besteht die Gefahr, dass man sich selbst jeglicher erfolgversprechender Verteidigungsstrategie beraubt.

 

Ziel unserer Strafverteidigung ist es, durch schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Strafrichter, eine Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, besteht im Rahmen der strafrechtlichen Hauptverhandlung unter anderem durch strafprozessuales Taktieren die Möglichkeit, ein positives Ergebnis zu erzielen.

 

Aber auch wenn Sie Opfer einer Straftat wurden, helfen wir Ihnen im Rahmen einer Nebenklage im Strafverfahren oder bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.