Baurecht

Im  privaten Baurecht befassen wir uns mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln und deren Abwehr sowie der Durchsetzung von Werklohnforderungen und Architektenhonorar.

 

Gewährleistungsrechte können nur erfolgversprechend durchgesetzt werden, wenn die geltenden Formvorschriften und Fristen eingehalten werden. Kleinste Fehler in diesen Bereich können zum Verlust der Ansprüche führen. Die Geltendmachung von Werklohnforderungen und Architektenhonorar, vor allem auf dem Gerichtsweg, erfordert genaue Kenntnisse der Rechtslage, sowohl in formeller, als auch in materieller Hinsicht. Hier bestehen oft auf Unternehmerseite Wissenslücken und falsche Rechtsauffassungen, die zu einem negativen Verfahrensausgang führen können.

 

Das öffentliche Baurecht umfasst hauptsächlich die Vertretung, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob  ein Bauvorhaben zulässig ist oder nicht.  Wir unterstützen bei rechtlichen Fragen zum Bauantrag, wenn eine Baugenehmigung  oder die gewünschte Nutzung eines Grundstücks versagt wird.