Erbrecht

Ob Sie schon zu Lebzeiten vorkehren wollen oder nach einem Todesfall Ihre Rechte durchsetzen müssen, wir stehen Ihnen bei.

Mandate dieses sehr umfassenden und speziellen Rechtsgebietes bilden schwerpunktmäßig die Beratung bei der Erstellung von Testamenten, der Geltendmachung und Durchsetzung von Erb- sowie Pflichtteilsansprüchen.

Die Spezialisierung des Sachbearbeiters auf diesem Gebiet basiert darauf, dass das Erbrecht in vielen Punkten Verknüpfungen mit dem Familienrecht aufweist und deshalb das Erbrecht einen Themenbereich in der Fachanwaltsausbildung zum Familienrecht darstellt. Bei der Erstellung von Testamentsentwürfen legt Herr Rechtsanwalt Dr. Augustin vor allem Wert darauf, dass mit der Mandantschaft zusammen individuell auf die konkreten Wünsche des Mandanten abgestimmte Testamente erarbeitet werden. Durch das Erkennen von Problempunkten bei der Testamentsgestaltung soll bereits im Vorfeld vermieden werden, dass es später zu Erbstreitigkeiten kommt. Im  Streitfall vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.