Familienrecht

Das Familienrecht umfasst eine umfangreiche Facette von Teilgebieten, wie

Ehescheidung,
Unterhaltsrecht,
Zugewinnausgleich,
Hausrat,
Ehewohnung,
Sorge- und Umgangsrecht,
Versorgungsausgleich,
sonstige Vermögensaufteilung, usw.

Das Familienrecht wird geprägt durch die Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes. Dies erfordert vom Sachbearbeiter eine genaue Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtsprechung sowie eine ständige Fortbildung auf diesem Gebiet.

Als „Fachanwalt für Familienrecht“ und die damit verbundenen jährlichen Fortbildungen, die zur Weiterführung des Fachanwaltstitels vorgeschrieben sind, kann Herr Rechtsanwalt Dr. Augustin auf ein fundiertes Wissen im Bereich Familienrecht zurückgreifen. Seine Tätigkeiten im Familienrecht erstrecken sich auf außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten. Die außergerichtliche Tätigkeit umfasst unter anderem das Fertigen von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen. Die gerichtlichen Mandate beinhalten das Scheidungsverfahren an sich, sowie die familienrechtlichen Folgesachen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratverfahren, Ehewohnungszuweisungsverfahren, Sorge- und Umgangsrechtverfahren. Die Betreuung erstreckt sich aber auch auf angrenzende Rechtsgebiete mit familienrechtlichem Bezug, wie z. Bsp. steuerrechtliche Fragen, die bei Trennung der Eheleute auftreten.