Arbeitsrecht

Arbeitsrecht stellt als ein sog. „Case-Law“(Fall-Recht), eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem dar. Es gibt nur wenige Paragraphen aber eine Vielzahl von Entscheidungen der Instanzgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH. Lange Jahre praktischer Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Bearbeitung vieler Fälle und ständige Fortbildung sind Grundlage für eine optimale Vertretung.

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um so die verschiedenen Interessenlagen immer im Blick zu haben. Oftmals entscheidet die richtige Taktik ob und in welcher Höhe Abfindungen zu bezahlen sind.

Personalarbeit wird in vielen Unternehmen aus Kostengründen vernachlässigt. Hier stehen wir Ihnen gerne als externe Berater zur Seite. Wir entwerfen für Sie Verträge und andere Personalangelegenheiten nach Maß.

Betriebs- und Personalräte gehören seit Jahren ebenfalls zu unserem Kundenstamm. Bei Fragen rund um das kollektive Arbeitsrecht, sind wir für Sie da.