Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist schnelles Handeln gefordert! Dazu haben wir Ihnen, quasi als Soforthilfe, ein paar Tipps zusammengestellt, die Sie im Rahmen der Regulierung Ihres Unfallschadens anleiten sollen.
· Versicherung:
Telefonieren Sie nicht mit der Versicherung des Unfallgegners, sondern verweisen Sie bei Fragen stets auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt. Anrufe der gegnerischen Versicherung verfolgen häufig nur den Zweck, Sie bei der Schadensbehebung so zu steuern, dass es für die Versicherung billiger wird.
Melden Sie Ihren Unfall vorsorglich auch der eigenen KfZ-Versicherung.
• Gutachter:
Bei einem Schaden über 1.000,00 € sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der nicht nur den Fahrzeugschaden incl. Wertminderung sondern auch Ausfallzeiten zur Schadensbehebung ermittelt. Bei kleineren Schäden genügt in der Regel ein (evtl. kostenpflichtiger) Kostenvoranschlag der Werkstatt.
• Werkstatt:
Beauftragen Sie Ihre Werkstatt, die Reparatur nach den Vorgaben des Schadensgutachtens schnellstmöglich auszuführen. Wenn Sie anfallende Reparaturkosten nicht vorfinanzieren können, fragen Sie, welche Möglichkeiten die Werkstatt anbieten kann.
• Totalschaden:
Bei einem Totalschaden müssen Sie Ihr Unfallfahrzeug selbst verkaufen! Das Schadensgutachten enthält dazu verbindliche Angebote. Vermeiden Sie unnötige Standzeiten, da Standgebühren üblich sind und von der Versicherung nur übernommen werden, soweit eine Standzeit nicht vermeidbar ist. An- und Abmeldekosten bekommen Sie ersetzt!
• Mietwagen:
So lange Sie unfallbedingt auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen, können Sie sich einen Mietwagen nehmen, wenn Sie in dieser Zeit auf ein Auto angewiesen sind.
• Arzt:
Suchen Sie bei Verletzungen sofort Ihren Arzt auf, damit Ihre Diagnosen auch für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes dokumentiert sind.
• Rechtsanwalt:
Beauftragen Sie gleich einen unabhängigen Verkehrsrechtsanwalt, der Ihre gesamten Ansprüche durchsetzt. Erklärungen der gegnerischen Versicherung zur Übernahme des Schadens sind keine Garantie, dass Ihre Schäden vollständig ersetzt werden. Rechtsanwaltskosten werden von der Versicherung als unfallbedingter Schaden ersetzt.